Fanclubordnung


Satzung des 1.FC Kaiserslautern - Fanclub „Betzebrut“
Stand 21. September 2018

§ 1

 

Name und Sitz
Der Fanclub führt den Namen „Betzebrut“
Er hat seinen Sitz in 67067 Ludwigshafen
Er wird offiziell mit Wirkung vom 01. September 2017 gegründet.

§ 2

 

Ziel und Zweck des Fanclubs:
Der Fanclub ist absolut neutral und verfolgt ausschließlich und unmittelbar den Zweck, die FCK- Fans der hiesigen Region zusammenzuschließen, um so die gemeinsamen Interessen gezielt zu fördern. Die Mitglieder unterstützen die Mannschaft stets im Sinn des Fair Play-Gedanken und tragen zum positiven Erscheinungsbild unseres 1.FCK bei. Um Karten des 1.FCK zu erhalten tritt der Verein als offizieller Fanclub des 1.FCK auf, d. h. er hat sich in die Liste der Fanclubs des 1.FCK eintragen lassen. Voraussetzung dafür waren mindestens 10 Mitglieder des Clubs.

§ 3

Aufgaben des Fanclubs:
Die Hauptaufgaben des Fanclubs bestehen darin:
Gemeinsame Aktivitäten anzuregen, zu planen und durchzuführen. Gemeinsame Besuche der Heim- und Auswärtsspiele des 1. FC Kaiserslautern. Kameradschaft und Zusammenhalt der Mitglieder zu fördern.

§ 4

Erwerb der Mitgliedschaft:
Durch ausfüllen des Mitgliedsantrages und Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags erwirbt man die Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag wird im 1. Quartal oder innerhalb 2 Wochen nach Beitritt vom Mitglied überwiesen. Der Mitgliedsbeitrag wird (wenn nicht anders vereinbart) ausschließlich per Überweisung beglichen. Wer Mitglied werden möchte, hat an das Club-Gremium einen schriftlichen Mitgliedsantrag zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch das Gremium.

 

§ 5

Beendigung der Mitgliedschaft:
Das Gremium behält sich das Recht vor, ein Mitglied ohne Angaben von Gründen auszuschließen. Voraussetzung für den Ausschluss ist ein einstimmiger Beschluss des Gremium. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr wird einbehalten. Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine formlose Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres (31. Dezember) mit Ablauf von 4 Wochen vor Ende der Mitgliedschaft erfolgt ist.

§ 6

Mitgliedsbeiträge:
Der Beitrag für Mitglieder beträgt 36€ pro Kalenderjahr. Kinder bis 10 Jahre sind beitragsfrei. Die Aufnahmegebühr für Neumitglieder beträgt 35€ und beinhaltet für jedes Neumitglied 50 Club-Aufkleber und ein Club-Shirt. Für die Höhe des ersten zu zahlenden Beitrages von Neumitgliedern ist das Eintrittsquartal ausschlaggebend:

1. Quartal:     36€ 
2. Quartal:     27€
3. Quartal:     18€
4. Quartal:       9€

Über eine Beitragsänderung entscheidet das Gremium. 

§ 7

Organe des Fanclubs:
Die Organe des Fanclubs sind:
Die Mitgliederversammlung
Das Clubgremium

§ 8

Vorstand des Fanclubs:
Der Vorstand besteht aus einem 5 Personen Gremium. Folgende Positionen sind innerhalb des Gremiums zu besetzen:

 

zwei Ansprechpartner (Sprecher)
dem Schriftführer
ein Kassenwart
dem Beisitzer

Die Besetzung der Positionen wird durch das Gremium vorgenommen. Das Gremium führt die Geschäfte des Fanclubs nach den Beschlüssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung ehrenamtlich. Es hat die erforderlichen Beschlüsse herbeizuführen und die Mitglieder hierüber angemessen zu unterrichten. Das Gremium lädt die Mitglieder zu den Mitgliederversammlungen ein und leitet die Versammlung. Sie berufen die Gremiumssitzungen ein und leiten diese. Das Gremium beschließt in Stimmenmehrheit, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Vertretung nach außen sind die vom Gremium Gewählten Sprecher, sowie der Kassenwart und Schriftführer.

§ 9

Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung:
Die Mitgliederversammlung ist Beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist und mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder zustimmen. Die Mitgliederversammlung wird von den Gremiumssprecher oder bei deren Verhinderung von einem Mitglied des Gremiums geleitet. Die Mitgliederversammlung beschließt, wenn nicht anders vorgesehen, mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht. Kinder unter 10 Jahren haben kein Stimmrecht. Über eine Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, deren Richtigkeit vom Schriftführer und der Gremiumssprecher zu bescheinigen ist.

Diese muss enthalten:
Den Ort und Tag der Versammlung.
Die Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Die Bezeichnung des Versammlungsleiters und des Protokollführers.
Die Zahl der erschienenen Mitglieder mit Namen.
Die Tagesordnung mit etwaiger Ergänzung der Mitgliederversammlung.
Die gestellten Anträge und die gefassten Beschlüsse.
Den Wahlvorgang mit Angabe der anwesenden Stimmberechtigten und die Anzahl der jeweils auf die namentlich aufzuführenden Kandidaten entfallenden Stimmen.

§ 10


Rechnungswesen:
Der Kassenwart ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich. Über alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen. Am Ende des Geschäftsjahres erfolgt eine Überprüfung aller Einnahmen und Ausgaben durch die Kassenprüfer.




Ludwigshafen, den 21. September 2018